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Tribunale

Sämtliche juristischen Einrichtungen in Martinia nennen sich Tribunale. Es gibt für die unterschiedlichen Themen und Aufgaben unterschiedliche Tribunale.

Richter kann jeder Wahlberechtigte Martinias werden, wenn er das juristische Staatsexamen an der Universität zu Martinshafen abgelegt hat.

Jedes Tribunal besteht aus drei Richtern. Der Erste Magister kann einen der Richter ernennen, dessen Amtszeit unter Umständen mit der Amtszeit des Magisters endet. Ein zweiter Richter wird von der Kurie gewählt alle sechs Jahre gewählt. Der dritte Richter wird, bei der Magisterwahl alle vier Jahre

j Einem Richter wird vom Ersten Magister bestimmt, ein weiterer Richter von der Kurie gewählt wird und einem d

Oberstes Tribunal

Hierbei handelt es sich um ein Gericht von drei Richtern, deren Aufgabe darin besteht, die ordnungsgemäße Durchführung der, in der Verfassung festgeschriebenen Verfahren zu überwachen oder auszuüben, wie z.B. die Vereidung des Ersten Magisters oder die Genehmigung und Durchsetzung eines Bürgerentscheids. Letzte Instanz bei Streitigkeiten aus untergeordneten Tribunalen.

Tribunal für Verwaltung und Wirtschaft

Neben der Gerichtsbarkeit in Verwaltungsangelegenheiten und Wirtschaft (Patente, Arbeitsrecht usw.) ist hier das Handelsregister beheimatet.