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1882 - Erste Verfassungsänderung

Diese Verfassungsänderung geht auf den damaligen Senator Friedrich-August von Rethfeldt zurück und wird auch Rethfeldtscher Verfassungsentwurf genannt. Die Familie ist bis heute politisch aktiv.

Es gab vier wichtige Änderungen:

Erstens, wurde die Einsetzung der Richter in den Tribunalen geändert. In der vorherigen Verfassung konnte der Erste Magister noch alle Richter ernennen, was meist auf Lebenszeit geschah. In der Änderung von 1882 konnte der Erste Magister nur noch den vorsitzenden und einen beisitzenden Richter benennen. Der zweite beisitzende Richter wurde von der Kurie gewählt.

Zweitens, wurde der Magistrat zwangserweitert auf den Ersten Magister und mindestens mal vier weitere Magister. Nach einigen Legislaturperioden mit nur einem Magister, der zum Teil völlig überfordert war, bzw. seinen Aufgaben nicht gerecht wurde, sah die Kurie sich gezwungen selbst ein Gesetz vorzuschlagen.

Drittens, wurden von den 100 Senatorensitze feste Plätze für die anderen Inseln vorgesehen. Der Flut von Senatorenkandidaten wurden man durch die Einführung von mindestens 100 Unterstützerunterschriften Herr. Die Kandidatenlisten haben seit dem rund 300 Namen in der Reihenfolge der meisten Unterstützerunterschriften.

Viertens. Das Wahlrecht für verheiratete Frauen ab dem 25 Lebensjahr wurde in der Verfassung festgeschrieben. Damit wäre die Republik Martinia eigentlich der erste Staat der Welt mit einem Frauenwahlrecht. Rethfeldt musste sich auf diese Einschränkung einlassen, damit er die notwendigen Mehrheiten für beiden anderen Änderungen auf sich vereinigen konnte. 1869 hatte der US-Bundesstaat Wyoming schon das uneingeschränkte Frauenwahlrecht eingeführt.